
Am 1. September 2008 ist das neue
Tierschutzgesetz in Kraft getreten, wonach Hundehalter einen obligatorischen
Kurs mit dem Hund zu absolvieren haben. Wer künftig einen Hund erwirbt ist
vom Gesetz wegen verpflichtet, den Sachkundenachweis Hund zu erwerben.
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Jeder Ersthundehalter muss vor dem Erwerb des Hundes einen Theoriekurs |
von mindestens 4 Stunden besuchen.
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Jeder Neuhundehalter muss innerhalb einem Jahr nach Erwerb des Hundes einen |
Praxiskurs von mindestens 4 Stunden absolvieren.
Mit dieser Ausbildung soll das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Hund gestärkt werden. Der Sachkundenachweis-Kurs muss von der Person besucht werden, auf welche der Hund eingelöst ist. Die Kursinhalte dieser obligatorischen Ausbildung sind vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) vorgegeben. Nur autorisierte Personen dürfen diese Kurse anbieten und durchführen. Nach erfolgter Teilnahme (es müssen alle Lektionen besucht werden) erhalten Sie eine Bestätigung, dass Sie den Kurs besucht haben, es findet keine Prüfung statt.
Als Ersthundehalter gilt, wer noch nie einen Hund auf sich eingelöst hatte. Wer als Kind mit einem Hund aufgewachsen ist und sich als Erwachsenen einen Hund anschafft, gilt als Ersthundehalter.
| Theoriestunden: | Praxisstunden: |
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Momentan keine Kurse geplant!!!!! |
Momentan keine Kurse geplant!!!!! |